Ihre Mitarbeiter sind bereits formal qualifiziert für die Vermittlung von Finanzanlagen. Diese Vermittler und Berater sollen nun in Hinblick auf die aktuellen Gesetzesänderungen im Rahmen des Investmentsteuerreformgesetzes geschult werden. Von der fachlichen Wissensvermittlung abgesehen, steht hierbei die direkte Umsetzung und Anwendung dieser Gesetzesänderungen im Kundengespräch im Vordergrund.