§ 34d IDD -
15 Stunden Versicherungsweiterbildung pro Jahr
Alle im Versicherungsvertrieb, also z.B. Versicherungsmakler oder bestimmte Mitarbeiter im Backoffice, müssen sich ab dem 23.02.2018 pro Jahr 15 Zeitstunden weiterbilden. Sie suchen für sich und/oder Ihre Mitarbeiter/-innen eine professionelle Lösung, die Sie bei der Erfüllung dieser Anforderung unterstützt? Dann sind Sie hier fündig geworden. Wir freuen uns auf Sie!
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§ 34c Makler -
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
Für die regelmäßige Weiterbildung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV für Immobilienmakler/-innen finden Sie die perfekte WBThek. Die geforderten 20 Weiterbildungsstunden innerhalb von drei Jahren können Sie jederzeit anhand von über 100 Web Based Tranings aus allen für Sie wichtigen Themengebieten erreichen. Natürlich erhalten Sie anschließend eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde.
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§ 34c Verwalter -
Weiterbildungspflicht für Hausverwalter
Auch Wohnimmobilienverwalter können über die WBThek ihre Weiterbildungspflicht bequem erfüllen. Durch das Absolvieren unserer 5-15 minütigen Web Based Trainings können Immobilienverwalter ihre regelmäßige Weiterbildung gemäß § 34c GewO erfüllen. Natürlich können auch Mitarbeitende in Hausverwaltungen so ihre Weiterbildungszeiten sammeln.
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MiFID II | WpHGMaAnzV -
Sachkundenachweis für die Anlageberatung
Sie und Ihre Berater stehen unter Aufsicht der BaFin. Seit dem 03.01.2018 fordert der Gesetzgeber, dass alle Ihre Berater stets sachkundig sind. Dabei beinhaltet diese Sachkundeanforderung übrigens auch, dass sich Ihre Berater ständig weiterbilden müssen. Sie sind daher aufgefordert jährlich zu überprüfen, ob Ihre Berater noch das notwendige Know-how besitzen.
Für das Sicherstellen der Sachkunde und den Nachweis ist die WBThek Ihre Lösung.
Geldwäscheprävention für Anlagevermittler und Anlageberater -
Regelmäßige Weiterbildung gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
GwG-Schulungen benötigen Sie, wenn Sie Anlagevolumen an Dritte vermitteln. Bitte bedenken Sie: Auch Ihre Back-Office Mitarbeiter sind von diesem Regularium betroffen.
Auch in diesem Bereich bietet Ihnen unsere WBThek das nötige Wissen, um Ihre regelmäßige Weiterbildung mit Erfolg nachzuweisen.
Datenschutz-Grundverordnung
Wussten Sie, dass es grundsätzlich verboten ist, Daten von natürlichen Personen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern? Die DSGVO reguliert seit dem 25.05.2018, unter welchen Umständen Sie dennoch die Daten Ihrer Kunden nutzen dürfen.
Unsere WBThek hilft Ihnen dabei, sich auf den gesetzeskonformen Umgang vorzubereiten und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.