Förderungen & Finanzbildung - GOING PUBLIC!

Wie hoch kann eine öffentliche Förderung sein?

Hier werden mögliche Förderquoten der Weiterbildungsmaßnahmen aufgelistet. Ganz vorn: Die Kombination von Fachberater und Fachwirt mit über 70%.

Der Staat hat viele Fördermöglichkeiten geschaffen und verbessert deren Rahmenbedingungen kontinuierlich.

Aus- und Weiterbildung ist eine Investition in Ihre Zukunft, bereitet Ihre berufliche Tätigkeit auf zukünftige Anforderungen vor und trägt somit zur Einkommensabsicherung oder sogar Einkommenzuwachs bei.

Sicher ist, viele Faktoren sind zu beachten und oft ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Zur Übersichtlichkeit werden wir Ihnen in Kürze die wesentlichen Förderprogramme und aktuelle Neuerungen zusammentragen.

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*Die Berechnungen stellen nur Beispiele und keine Förderzusagen dar, da die Förderung und deren Höhe abhängig von persönlichen Voraussetzungen sind. Eine Förderzusage kann nur die jeweils zuständige Förderstelle geben.

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Mit dem Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) können Sie sich den Studiengang zum Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) fördern lassen.

Dabei werden 50 Prozent der Studien- und Prüfungsgebühren als Zuschuss gewährt. Den Restbetrag (50 Prozent) beantragen Sie als Darlehen bei der KfW. Nach bestandener IHK-Prüfung werden 50 Prozent des noch offenen KfW‑Darlehens erlassen.

Beispiel FACHBERATER | Beispiel FACHWIRT

86 Prozent Förderung für den "Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)"

Insgesamt bedeutet das für Sie eine Förderquote in Höhe von 75 Prozent. Hinzu kommen steuerliche Vorteile. Insgesamt können sich so 86 Prozent ergeben.

Ihr Eigenanteil innerhalb des gesamten Studienganges Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) inkl. Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) beträgt ca. 1.380€ (Grenzsteuersatz: 42%). (Kleine Abweichungen können durch unterschiedliche Prüfungsgebühren der IHKn entstehen.)

Lassen Sie sich von uns beraten, ob und wie Sie das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen können.

 

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