Veränderung Ihrer Weiterbildungszeit?
Dieser Beitrag ist nur relevant, wenn Sie eine § 34c Makler WBThek und eine § 34c Verwalter-WBThek bei uns gebucht haben. Dann können sich Ihre durch den grünen Zeitstrahl ausgewiesenen Weiterbildungszeiten verändert haben.
Was ist passiert?
Gleich vorweg die gute Nachricht: Es ist keine Minute Ihrer Weiterbildungszeit "verloren".
Wenn Sie bei dieser Weiterbildungs-Kombination (Makler- und Verwalter-WBThek) WBTs absovliert haben, müssen Sie die so erworbenen Weiterbildungszeiten entweder
- Ihren § 34c Makler-Weiterbildungszeiten oder
- Ihren § 34c Wohnimmobilienverwalter-Weiterbildungszeiten
zuweisen. Eine doppelte Zeitgutschrift eines einmalig bearbeiteten WBTs ist bei dieser Weiterbildungskombination nicht (mehr) möglich. Leider!
Diese Entscheidung, in welche Weiterbildungsverpflichtung ein WBT zählen soll, können natürlich nur Sie persönlich vornehmen. Daher fehlen diese Zeiten so lange in Ihren Zeitstrahlen, bis Sie diese Zuordnung auf der Lernplattform im neuen Kompetenzkonto vorgenommen haben.
Zuordnung der WBT Zeiten erforderlich
Wie diese Zuordnung geht, ist im folgenden Beitrag genau beschrieben. Erst nach dieser Zuordnung erscheinen diese Zeiten wieder in Ihrem grünen Zeitstrahl und erst dann können Sie sich Ihren Weiterbildungsnachweis für 2021 herunterladen.
Zwischen der Versicherungs-Weiterbildung und der Immobilienmakler- bzw. Wohnimmobilienverwalter-Weiterbildung ist es übrigens weiterhin möglich, dass ein WBT gleichzeitig in zwei Weiterbildungsverpflichtungen angerechnet wird (wir nennen das „Crossbewertung“).
Frank Rottenbacher

Fazit: Leider hat sich bei Immobilienmakler- und Wohnimmobilienverwalterzeiten eine andere Lesart durchgesetzt, so dass die Crossbewertung zwischen diesen beiden § 34c GewO-Weiterbildungsverpflichtungen nicht (mehr) möglich ist. Das hat also nichts mit unserer WBThek zu tun, sondern gilt für alle entsprechenden Weiterbildungen. Wir bedauern das sehr! Sie haben dennoch keine einzige Minute Weiterbildungszeit verloren, nur die doppelte Zeitgutschrift eines WBTs ist zwischen Makler:innen und Verwalter:innen-WBThek nicht (mehr) möglich.