Wissenswertes zum Thema Weiterbildungen für Immobilienmakler:innen

Fragen und Antworten rund um die Weiterbildungsverpflichtung als Immobilienmakler:in

Inhalte

  1. Wer ist von der Weiterbildungspflicht betroffen?
  2. Welches Weiterbildungsangebot wird die Anforderungen besonders effizient erfüllen?
  3. Wie können Sie mit Ihrer Weiterbildung starten?
  4. Wie viele Stunden umfasst die Weiterbildungspflicht?
  5. Wie ist die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachzuweisen?
  6. Was sind die Inhalte der Weiterbildungspflicht?
  7. Muss ich mich weiterbilden, wenn ich eine Erlaubnis habe, aber nicht als Immobilienmakler:in arbeite?
  8. Wie kann mir GOING PUBLIC! helfen?

Wer ist von der Weiterbildungspflicht betroffen?

Nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen zur Weiterbildung verpflichtet.

Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen müssen innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildungspflicht dient dazu, das Fachwissen der genannten Berufsgruppen auf dem neuesten Stand zu halten und so einen qualitativ hochwertigen Service für Kunden sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur die Inhaber der Gewerbeerlaubnis, sondern auch unmittelbar bei der Immobilienvermittlung oder -verwaltung tätige Angestellte zur Weiterbildung verpflichtet sind. Das bedeutet, dass sowohl der Inhaber eines Immobilienbüros als auch seine Mitarbeiter, die in den genannten Bereichen tätig sind, die Weiterbildung absolvieren müssen.

Welches Weiterbildungsangebot wird die Anforderungen besonders effizient erfüllen?

Unsere Immobilienmakler-WBThek® erfüllt  mit über 20 Stunden Weiterbildungsinhalten die Anforderungen an die regelmäßige Weiterbildung  § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV.

Jedes Web Based Training dauert nur 5 bis 15 Minuten. Dank dieser kurzen Dauer können Sie genau die Weiterbildungszeit erwerben, die Sie benötigen.
 
In der WBThek® erhalten Sie zum Festpreis Zugang zu allen 175 Web Based Trainings – und es werden ständig mehr. Wählen Sie also die für Sie relevanten Themen aus und sammeln Sie während des Anschauens Ihre Weiterbildungszeiten gemäß § 34c GewO bzw. § 15b MaBV. Insgesamt stehen Ihnen über 47 Stunden § 34c-konformer Weiterbildung zur Verfügung, um Ihre "20 Stunden" zu erreichen. Selbstverständlich können Sie auch Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter:innen anmelden.
 
Mit dieser einzigartigen WBThek® , sichern sich bereits weit über 4.000 Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler Weiterbildungszeiten für ihren Weiterbildungsnachweis.
 

Informationen zur Immobilienmakler-Weiterbildung

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Wie können Sie mit Ihrer Weiterbildung starten?

Buchen Sie die  WBThek® online und zahlen Sie per Lastschrift. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Zugangsdaten und können mit Ihrer Weiterbildung starten. Sie können lernen wann und wo Sie wollen.

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Wie ist die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachzuweisen?

Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sind durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.  Sie erhalten von uns einen Nachweis über die von Ihnen erbrachten Weiterbildungszeiten.

Uhr und Laptop

Wie viele Stunden umfasst die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungszeit umfasst 20 Stunden die innerhalb von drei Jahren zu erbringen sind. Sie erhalten Zugang zu allen 175 Web Based Trainings mit über 47 Stunden § 34c-konformer Weiterbildung.

Was sind die Inhalte der Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler- und maklerinnen gemäß § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV stellt sicher, dass Immobilienmakler- und maklerinnen stets über aktuelles Fachwissen verfügen. Die MaBV legt verschiedene Themengebiete fest, die für die berufliche Praxis von Immobilienmaklern- und maklerinnen von zentraler Bedeutung sind:

Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz (MaBV): Dieses Themengebiet behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das faire Wettbewerbsverhalten von Immobilienmaklern- und maklerinnen sicherstellen. Zudem werden die Rechte von Verbrauchern im Maklergeschäft thematisiert, um einen transparenten und verbraucherfreundlichen Service zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen Makler (MaBV): Hier werden die spezifischen rechtlichen Aspekte des Maklergeschäfts behandelt, einschließlich der Pflichten und Rechte von Immobilienmaklern- und maklerinnen gegenüber ihren Kunden. Hierzu gehören rechtlichen Grundlagen u.a. Maklervertragsrecht, Miet- und Grundstücksrecht, WEG, MaBV, Geldwäschegesetz, Preisangabenverordnung, Energieeinsparverordnung und vieles mehr.

Kundenberatung (MaBV): Ein zentraler Aspekt des Maklergeschäfts ist die professionelle Beratung von Kunden. Dieses Themengebiet vermittelt Techniken und Best Practices für eine effektive und kundenorientierte Beratung.

Grundlagen Immobilien und Steuern (MaBV): Immobilienmakler- und maklerinnen müssen über fundierte Kenntnisse im Bereich Immobiliensteuern verfügen. Dies umfasst Themen wie die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen, Vermietungen und anderen steuerrelevanten Aspekten.

Grundlagen des Maklergeschäfts (MaBV): Dieses Themengebiet bietet einen Überblick über die zentralen Aspekte des Maklergeschäfts, einschließlich der Marktanalyse, der Immobilienbewertung und der Vermarktungsstrategien.

Grundlagen der Finanzierung (MaBV): Da die Finanzierung von Immobilien für viele Kunden eine zentrale Herausforderung darstellt, müssen Immobilienmakler- und maklerinnen über fundierte Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Dies umfasst u.a. Themen wie Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung, Eigenkapital, Kosten einer Finanzierung, Kreditsicherung, Absicherung, steuerliche Aspekte der Finanzierung  und vieles mehr.

Die genannten Themengebiete sind essenziell, um die Qualität und Professionalität im Maklergeschäft sicherzustellen. Immobilienmakler, die sich regelmäßig in diesen Bereichen weiterbilden, können ihren Kunden einen hochwertigen Service bieten und sich erfolgreich im Markt positionieren.

Unsere Weiterbildungsthemen als PDF-Download

Muss ich mich weiterbilden, wenn ich eine Erlaubnis habe, aber nicht als Immobilienmakler:in arbeite?

Ja, auch wenn Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO "nur" besitzen, aber nicht aktiv als Immobilienmakler oder -maklerin arbeiten, sind Sie zur Weiterbildung verpflichtet. Die Pflicht zur Weiterbildung für Immobilienmakler- und maklerinnen wurde mit der Einführung des Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter festgelegt, sowie im § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV geregelt.

Gemäß diesen gesetzlichen Vorschriften, müssen Immobilienmakler- und maklerinnen innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.

Der erste Weiterbildungszeitraum beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem

  1. eine Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 4 erteilt wurde oder
  2. eine weiterbildungspflichtige Tätigkeit durch eine unmittelbar bei dem Gewerbetreibenden beschäftigte Person aufgenommen wurde.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Makler- und maklerinnen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Branche sind, um Verbraucher und Verbraucherinnen bestmöglich beraten zu können.

Über unsere WBThek® können Sie Ihrer Weiterbildungsverpflichtung bequem online nachkommen.

Weiterbildungspflicht schnell und online erfüllen

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Wir begleiten unsere Kund:innen von der Anmeldung bis hin zur IHK-Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolvent:innen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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