Sachkundepflicht für Verbraucherkreditvermittler

Sachkundepflicht für Verbraucherkreditvermittler:innen nach § 34c GewO

EU-Parlament mit Flaggen vor dem Gebäude

Zusammenfassung:

  • Die Verbraucherkreditrichtlinie ist am 18.10.2023 in Brüssel veröffentlicht worden.
  • Für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten wird es eine Sachkundeprüfung geben.
  • Ebenso müssen sie sich in ein Register eintragen.
Stand: 01.02.2024
Autor: Frank Rottenbacher

Wer ist von den Vorschriften zur Sachkunde betroffen?

Nach Artikel 33 müssen Kreditgeber und Kreditvermittler von ihrem Personal verlangen, dass es über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Gestaltung, das Anbieten und das Abschließen von Kreditverträgen, die Kreditvermittlungstätigkeit und das Erbringen von Beratungsdienstleistungen sowie in Bezug auf die Verbraucherrechte in ihrem Geschäftsbereich verfügt und auf dem aktuellen Stand hält. (Artikel 33 Abs. 1). 

 

Ein Paar in einer Bank mit Beraterin und Laptop
Paar lässt sich in einer Bank etwas erklären

Welche Inhalte umfasst die Sachkunde?

Einen konkreten Anforderungskatalog an die Sachkunde gibt es in der Verbraucherkreditrichtlinie nicht. Es finden sich nur allgemeine Anforderungen.

Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler müssen über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die

  • Gestaltung
  • das Anbieten und
  • das Abschließen

von Kreditverträgen, die Kreditvermittlungstätigkeit und das Erbringen von Beratungsdienstleistungen sowie in Bezug auf die Verbraucherrechte in ihrem Geschäftsbereich verfügen. (Quelle)

Ziel ist es, "ein hohes Maß an Professionalität zu gewährleisten". (Quelle)

 

Wird es eine Weiterbildungspflicht auch für Verbraucherkreditvermittler nach § 34c GewO geben?

In Artikel 33 wird verlangt, dass das Personal von Kreditgebern und Kreditvermittlern "über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Gestaltung, das Anbieten und das Abschließen von Kreditverträgen, die Kreditvermittlungstätigkeit und das Erbringen von Beratungsdienstleistungen [...] verfügt und auf dem aktuellen Stand hält." 
 
Ob die Formulierung "auf dem aktuellen Stand hält" in Deutschland zu einer Weiterbildungspflicht führt, ist noch nicht geklärt. 

"Natürlich werden alle Kreditgeber sowie alle Kreditvermittlerinnen und -vermittler bei uns ein professionelles und effizientes Angebot zur Vorbereitung auf eine Sachkundeprüfung und zur Erfüllung einer möglichen Weiterbildungspflicht nutzen können. Da wir bereits Kreditinstitute und Kreditgeber in diesen Themen schulen, haben wir alle Inhalte schon perfekt aufbereitet und sind somit ab Tag 1 startklar."

Frank Rottenbacher
Frank Rottenbacher, Mitglied des Vorstands der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Paar in einer Bank mit Unterlagen
Paar in einer Bank schaut sich etwas auf einem Laptop an

Registerpflicht

Die Richtlinie empfiehlt, dass sich Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler in ein Register eintragen und der Beaufsichtigung durch eine zuständige Behörde unterliegen sollen. (Quelle)
 
Es ist davon auszugehen und bereits vom BWMK angedeutet, dass es daher in Deutschland eine Registerpflicht geben wird, die sich an vergleichbaren Regelungen für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler orientieren wird. 

Finanzbildung

Das Thema finanzielle Bildung wird immer wichtiger. So hat Brüssel diesem Thema einen eigenen Artikel gewidmet. 

Artikel 34

(1) Die Mitgliedstaaten unterstützen Maßnahmen, mit denen die Aufklärung der Verbraucher über eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme und ein verantwortungsvolles Schuldenmanagement, speziell im Hinblick auf Kreditverträge, gefördert wird. Den Verbrauchern sind klare und allgemeine Informationen über den Kreditgewährungsprozess zur Verfügung zu stellen, um sie anzuleiten, vor allem diejenigen, die – insbesondere über digitale Instrumente – zum ersten Mal einen Verbraucherkredit aufnehmen.

Paar in einer Bank sehr vertraut
Paar in einer Bank Geschäftsabschluss

Wie ist der weitere Zeitablauf?

Deutschland muss bis zum 20.11.2025 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen. 

Ab dem 20.11.2026 sind diese dann anzuwenden.