Ist eine Teilnahme an gut beraten Pflicht?
Für die Erfüllung der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung gemäß IDD bzw. § 7 VersVermV ist eine Teilnahme an gut beraten nicht vorgeschrieben oder Pflicht.
gut beraten wird im Gesetz bzw. in der VersVermV nicht erwähnt. Es zählen ausschließlich die erworbenen Weiterbildungsstunden, die Ihnen vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter in der Regel kostenlos bescheinigt werden. Dieser Weiterbildungsanbieter kann GOING PUBLIC! sein, aber auch ein Produktgeber oder ein Arbeitgeber, da eine „betriebsinterne“ Durchführung der Weiterbildung explizit erlaubt ist.
gut beraten sammelt die Leistungsbestätigungen der dort meldenden Bildungsdienstleister und erleichtert so ggf. die Übersicht. Es ist zu beachten, dass die Weiterbildungspflichtigen auch bei der Teilnahme an gut beraten die Nachweise zu den Weiterbildungen sammeln und fünf Jahre aufbewahren müssen.
Wichtig: gut beraten Zeiten sind nicht immer IDD Stunden
Nicht alle Weiterbildungsveranstaltungen, die gut beraten Zeitgutschriften bringen, werden von den Aufsichtsbehörden auch als IDD Stunden anerkannt (s. auch "Welche Weiterbildungsinhalte werden nicht anerkannt?").
Die bei uns - zum Beispiel über die
IDD-WBThek - erworbenen Weiterbildungsstunden bescheinigen wir Ihnen als Weiterbildungsanbieter. Mit unserer Bescheinigung können Sie dann Ihre Weiterbildungszeiten gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde nachweisen.